Quickfacts
Berechtigungen
- Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
- Sonderkraftfahrzeuge
Ablauf
1 Anmeldung
Mit 15 1/2 Jahren. Du kannst deine F Ausbildung mit vielen weiteren Ausbildungsklassen kombinieren.
2 Theoriekurs
Die theoretische Ausbildung umfasst einen allgemeinen Kursteil, in dem dir das Grundwissen näher gebracht wird, sowie einen spezifischen Teil zur Führerscheinklasse F. Du kannst zwischen Abend- oder Intensivkurs wählen.
3 Theorieprüfung
Die Theorieprüfung findet mittels Multipe-Choice Fragen am Computer statt. Du kannst sie absolvieren, sobald du den Theoriekurs beendet hast. Deine bestandene Theorieprüfung hat eine Gültigkeit von 18 Monaten.
4 Praxisausbildung
Analog zur theoretischen Ausbildung wird dir das Wissen in praktischen Fahreinheiten näher gebracht. Dabei absolvierst du eine je nach Klasse definierte Anzahl an Fahrlektionen.
5 Praxisprüfung
Heute zählt's! Ab deinem 16. Geburtstag und der Erfüllung der oben genannten Auflagen kannst du zur Praxisprüfung antreten.
Die Hand am Zündschloss
Fast geschafft – mit nur einem Klick kommst du deiner Führerscheinklasse ein großes Stück näher. Weil Beifahrer zu sein für dich keine Option ist.
Für diese Klasse anmelden